Allgemeine Mietbedingungen

1.     Vertragsschluss

Ein Mietvertrag für eine Ferienwohnung ist dann verbindlich geschlossen, wenn, nach erfolgter Buchungsanfrage die Wohnung seitens des Vermieters zugesagt und bestellt wurde.

2.     Mietpreis und Nebenkosten

In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten für elektrischen Strom, Heizung und Wasser, Internet [1], Bettwäsche und Handtücher sowie die Endreinigung enthalten.

Waschmaschine und Trockner stehen gegen extra Gebühr zur Verfügung.

Eine Anzahlung wird nicht verlangt. Ihre Mietrechnung können Sie per Banküberweisung im Voraus oder vor der Abreise bar bezahlen.

3.     An- und Abreise

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16:00 Uhr in sauberem und aufgeräumtem Zustand zur Verfügung.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10:00 Uhr geräumt und in einem ordentlichen Zustand [2] übergeben.

4.     Rücktritt durch den Mieter / Stornobedingungen

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn zu leisten.

  • Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung behalten wir uns vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50€ zu berechnen.

Der Vermieter ist gehalten, aber nicht verpflichtet, die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten um Ausfälle zu vermeiden. Der Mieter kann einen Dritten vermitteln, der in seine Rechte und Pflichten eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an den Vermieter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen. Bis zur anderweitigen Vermietung der Ferienwohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den entsprechenden berechneten Betrag zu zahlen.

Falls die Wohnung nicht anderweitig weitervermietet werden kann, berechnen wir

  • bei Rücktritt ab dem 45. Tag bis zum 15. Tag vor Beginn der Mietzeit: 65% vom Gesamtmietpreis
  • danach bis 1 Tag vor Beginn der Mietzeit: 80% vom Gesamtmietpreis
  • bei Nichterscheinen oder Absage ab Beginn der Mietzeit: 90% vom Gesamtmietpreis
  • bei Reiseabbruch während des Aufenthalts: 100% vom Gesamtmietpreis

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

Bei einer verspäteten Anreise oder vorzeitigen Abreise wird keine Mietpreiserstattung gewährt.

Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung.

5.     Pflichten des Vermieters; Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter haftet für die richtige Beschreibung des Mietobjektes. Er ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten.

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Mieter Schadenersatz zu leisten. Der Vermieter kann jedoch das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Hierzu zählen Anmietung unter falschen Angaben bzgl. Namen, Überbelegung, Unterbringung von Tieren, andere Nutzung als ausschließlicher der zu Wohnzwecken. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende und nicht vorhersehbare Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder in unzumutbarem Maße erschweren.

6.     Allgemeine Pflichten des Mieters; Hausordnung

Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen max. Personenzahl belegt werden.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Er wird gebeten, regelmäßig zu lüften und die Wohnung von Ungeziefer freizuhalten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistung zu – insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung.

Für die schuldhafte Beschädigung von Inventar, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der dazu gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner des Hauses durch den entstehenden Lärm belästigen, zu vermeiden. Von 23:00 Uhr bis 7:00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. Rundfunk-/Fernsehgeräte und Geräte zum Abspielen von Musik sind ausschließlich auf Zimmerlautstärke abzuspielen. Alle angebotenen Wohnungen sind Nichtraucherwohnungen. Im gesamten Haus darf grundsätzlich nicht geraucht werden (Ausnahme: auf den Balkonen). Dies gilt auch für E-Zigaretten. Bei Zuwiderhandlung wird eine Grundreinigung in Rechnung gestellt. Die Haltung von Tieren in den Wohnungen ist nicht gestattet. Dem Mieter werden zwei Wohnungs-/Haustürschlüssel ausgehändigt. Bei Verlust eines oder beider Schlüssel muss dies dem Vermieter sofort angezeigt werden. Die Neubeschaffung der Schlüssel wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

7.     Änderungen des Vertrages

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.     Datenschutz

Die persönlichen Daten des Mieters und seiner Mitreisenden werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn die ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.

9.     Geltendes Recht und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Niebüll, bei höheren Streitigkeiten das Landgericht in Flensburg zuständig.

Fußnoten

[1] Aufgrund der Insellage können wir ein einheitlich schnelles Internet nicht garantieren.

[2] Wir bitten Sie kein dreckiges Geschirr zu hinterlassen, Mülleimer zu entleeren und kein Altglas stehenzulassen.